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transparente Kunststoffe

 
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Preise

Die Preisangabe in der Preisliste erfolgt in Euro (€).
Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es gelten die in der jeweils letzten alleingültigen Preisliste
verzeichneten Preise.
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung
und Transportkosten.
Die Preise gelten für normale katalogmäßige Ausführung und
Abmessung.

2. Lieferung

Werkzeuge und Maschinen werden grundsätzlich ab Werk, 
ausschließlich Verpackung, geliefert.
Soweit die Lieferfristen nicht eingehalten werden können, weil
dies durch Fälle höherer Gewalt nicht möglich ist, so sind
vereinbarte Liefertermine oder Fristen unverbindlich und
berechtigen darüber hinaus den Verkäufer dazu, in
besonderen Fällen von der Ausführung der Aufträge
zurückzutreten bzw. Teillieferungen vorzunehmen.

3. Bezahlung

Die Bezahlung der Lieferung hat innerhalb von 14 Tagen mit
2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Davon ausgenommen sind Reparatur- und Schleifaufträge.
Diese sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug
zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, aus dem
Rechnungsbetrag Zinsen mit 2 % über dem jeweiligen
Landesdiskontsatz zu verlangen.
Lieferungen in das Ausland nur gegen Vorkasse.
Bereits rabattierte Ware ist vom Skonto ausgeschlossen.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer  
auf den Besteller/Käufer über. Dies gilt auch für den Fall der  
frachtfreien Lieferung.
Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt der Versand auf
Rechnung des Käufers/Bestellers.
Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung
durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Transport-,
Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare
Risiken versichert.

5. Verpackung

Die Verpackungskosten sind vom Käufer/Besteller gesondert
zu tragen.
Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefer-/Kauf-
gegenstand bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Soweit Teillieferung vereinbart ist, bleiben sämtliche Teillieferungen im Eigentum des Verkäufers, bis sämtliche Teillieferungen gezahlt sind.
Der Eigentumsübergang an den Teillieferungen erfolgt erst nach
Bezahlung auch der letzten Teillieferung.

7. Stornierung                  

Storniert der Besteller/Käufer den Vertrag, so bedarf es zur   
Gültigkeit der Stornierung der schriftlichen Zustimmung des  
Verkäufers.
Soweit die Zustimmung erteilt wird, hat der  Besteller/Käufer dem   
Verkäufer sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen.
In diesem Falle bleiben die vom Verkäufer gefertigten Zeichnungen, Modelle, usw. Eigentum des Verkäufers.

8. Haftung

Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften nach den
gesetzlichen Vorschriften; im übrigen haftet er nur für Schäden, die auf grob fahrlässiger Vertragsverletzung seinerseits oder der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen  beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer sind beschränkt auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Dem Besteller/Käufer wird das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung Herabsetzung
der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen.
Der Verkäufer leistet keine Gewähr für solche Mängel, die durch
fehlerhafte Behandlung, unsachgemäße Handhabung,
eigenmächtige Veränderung oder falsche Anwendung entstehen.
Soweit seitens des Bestellers/Käufers Beanstandungen geltend
gemacht werden, sind die beanstandeten Teile zum Zweck der  
Prüfung mit genauen Angaben über die Einsatzbedingungen kostenlos an den Verkäufer einzusenden.

10. Mängelrügen

Offensichtliche Mängel sind vom Besteller/Käufer spätestens innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.
Unterlässt der Besteller/Käufer die Mängelanzeige, so gilt die Lieferung als mangelfrei genehmigt.
Äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen von Packstücken
müssen sofort auf dem Frachtbrief quittiert werden.

11. Rücksendungen

Die Rücksendung der Ware ist dem Besteller/Käufer nur nach   
vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Verkäufer gestattet.
Ohne eine solche schriftliche Genehmigung des Verkäufers sind die
Kosten der Rücksendung vom Besteller/Käufer zu tragen.
Der Verkäufer ist berechtigt, unfrei zugesandte Rücksendungen nicht anzunehmen. 

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen gilt der Sitz  des Verkäufers.
Der örtliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Verträgen mitVollkaufleuten ist GÜTERSLOH / Deutschland.

13. Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Besteller/Käufer - auch ohne  ausdrückliche Zustimmung - mit den vorstehenden
Bedingungen einverstanden.

14. Technische Änderungen

Der Verkäufer behält es sich ausdrücklich vor technische Änderungen bei Werkzeugen und Maschinen vorzunehmen.
Irgendwelche Rechte kann der Besteller/Käufer daraus nicht herleiten.

15. Nachdrucke

Nachdrucke des Inhalts der Preisliste, auch auszugsweise, von   
Abbildungen oder Zeichnungen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen vorherigen Genehmigung.
Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Preislisten und Angebote ihre Gültigkeit.
Die Preise dieser Liste können ohne vorherige Anzeige geändert
werden.
Der Verkäufer behält es sich vor, die am Tage der Auslieferung gültigen Preise/ Legierungszuschläge zu berechnen.