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1. Preise
- Die Preisangabe in der
Preisliste erfolgt in Euro (€).
- Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Es gelten die in der jeweils letzten alleingültigen Preisliste
verzeichneten Preise.
- Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung
und Transportkosten.
- Die Preise gelten für normale katalogmäßige Ausführung und
Abmessung.
2.
Lieferung
- Werkzeuge und
Maschinen werden grundsätzlich ab Werk,
ausschließlich Verpackung, geliefert.
- Soweit die Lieferfristen nicht eingehalten werden können, weil
dies durch Fälle höherer Gewalt nicht möglich ist, so sind
vereinbarte Liefertermine oder Fristen unverbindlich und
berechtigen darüber hinaus den Verkäufer dazu, in
besonderen Fällen von der Ausführung der Aufträge
zurückzutreten bzw. Teillieferungen vorzunehmen.
3. Bezahlung
- Die Bezahlung
der Lieferung hat innerhalb von 10 Tagen mit
2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen, jeweils am
Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug zu erfolgen.
- Davon ausgenommen sind Reparatur- und Schärfaufträge.
Diese sind nach Erhalt der Rechnung sofort ohne jeden Abzug
zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, aus dem
Rechnungsbetrag Zinsen mit 2 % über dem jeweiligen
Landesdiskontsatz zu verlangen.
- Lieferungen in das Ausland nur gegen Vorkasse.
- Bereits rabattierte Ware ist vom Skonto ausgeschlossen.
4.
Gefahrenübergang
- Die Gefahr
geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer
auf den Besteller/Käufer über. Dies gilt auch für den Fall der
frachtfreien Lieferung.
- Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt der Versand auf
Rechnung des Käufers/Bestellers.
- Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung
durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Transport-,
Feuer- und
Wasserschäden sowie sonstige versicherbare
Risiken versichert.
5. Verpackung
- Die
Verpackungskosten sind vom Käufer/Besteller gesondert
zu tragen.
- Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis.
6.
Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer
behält sich das Eigentum an dem Liefer-/Kauf-
gegenstand bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
- Soweit Teillieferung vereinbart ist, bleiben sämtliche Teillieferungen
im Eigentum des Verkäufers, bis sämtliche
Teillieferungen gezahlt sind.
- Der Eigentumsübergang an den Teillieferungen erfolgt erst nach
Bezahlung auch der letzten Teillieferung.
7. Stornierung
- Storniert der
Besteller/Käufer den Vertrag, so bedarf es zur
Gültigkeit der Stornierung der schriftlichen Zustimmung des
Verkäufers.
- Soweit die Zustimmung erteilt wird, hat der Besteller/Käufer dem
Verkäufer sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen.
- In diesem Falle bleiben die vom Verkäufer gefertigten Zeichnungen,
Modelle, usw. Eigentum des Verkäufers. |
8. Haftung
- Der Verkäufer
haftet für zugesicherte Eigenschaften nach den
gesetzlichen Vorschriften; im übrigen haftet er nur für Schäden, die
auf grob fahrlässiger Vertragsverletzung seinerseits oder der eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten
bei den Vertragsverhandlungen.
9. Gewährleistung
- Die
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer sind beschränkt
auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Dem Besteller/Käufer wird das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder der Ersatzlieferung Herabsetzung
der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen.
- Der Verkäufer leistet keine Gewähr für solche Mängel, die durch
fehlerhafte Behandlung, unsachgemäße Handhabung,
eigenmächtige Veränderung oder falsche Anwendung entstehen.
- Soweit seitens des Bestellers/Käufers Beanstandungen geltend
gemacht werden, sind die beanstandeten Teile zum Zweck der
Prüfung mit genauen Angaben über die Einsatzbedingungen kostenlos
an den Verkäufer einzusenden.
10.
Mängelrügen
-
Offensichtliche Mängel sind vom Besteller/Käufer spätestens innerhalb
einer Frist von 1 Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen.
- Unterlässt der Besteller/Käufer die Mängelanzeige, so gilt die
Lieferung
als mangelfrei genehmigt.
- Äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen von Packstücken
müssen sofort auf dem Frachtbrief quittieren werden
11.
Rücksendungen
- Die
Rücksendung der Ware ist dem Besteller/Käufer nur nach
vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Verkäufer gestattet.
- Ohne eine solche schriftliche Genehmigung des Verkäufers sind die
Kosten der Rücksendung vom Besteller/Käufer zu tragen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, unfrei zugesandte Rücksendungen nicht
anzunehmen.
12. Gerichtsstand und
Erfüllungsort
- Als
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen gilt der Sitz
des Verkäufers.
- Der örtliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Verträgen
mit
Vollkaufleuten ist GÜTERSLOH / Deutschland.
13.
Auftragserteilung
- Mit der
Auftragserteilung erklärt sich der Besteller/Käufer - auch ohne
ausdrückliche Zustimmung - mit den vorstehenden
Bedingungen einverstanden.
14. Technische
Änderungen
- Der Verkäufer
behält es sich ausdrücklich vor technische Änderungen
bei Werkzeugen und Maschinen vorzunehmen.
- Irgendwelche Rechte kann der Besteller/Käufer daraus nicht herleiten.
15.
Nachdrucke
- Nachdrucke des
Inhalts der Preisliste, auch auszugsweise, von
Abbildungen oder Zeichnungen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen vorherigen Genehmigung.
- Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Preislisten und Angebote
ihre Gültigkeit.
- Die Preise dieser Liste können ohne vorherige Anzeige geändert
werden.
- Der Verkäufer behält es sich vor, die am Tage der Auslieferung
gültigen
Preise/ Legierungszuschläge zu berechnen. |